Einführung
Ein starkes Zeichen der Europäischen Kommission: Am 23. April 2025 hat diese satte Bußgelder gegen zwei der größten Techgiganten der Welt verhängt. Apple muss 500 Millionen Euro und Meta 200 Millionen Euro zahlen, weil sie gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen haben.
Doch was steckt hinter dem DMA und warum wurden gerade gegen diese beiden Unternehmen so hohe Strafen verhängt?
Was ist der DMA?
Es handelt sich dabei um ein Gesetz des Europäischen Parlaments, mit dem Ziel, die Macht der großen digitalen Plattformen, sogenannte „Gatekeeper“, zu regulieren und sicherzustellen, dass diese ihre Marktmacht nicht missbrauchen. So soll ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden.
Einige der wichtigsten Punkte des DMA sind:
- Klassifizierung als Gatekeeper: Als Gatekeeper gelten große digitale Plattformen, die vordefinierte digitale Dienste anbieten, wie Suchmaschinen, App-Stores und Messengerdienste mit besonderem Einfluss. Um als Gatekeeper eingestuft zu werden, müssen Unternehmen nach Artikel 3 Absatz 1 DMA folgende Kriterien erfüllen:
- Starke wirtschaftliche Position: Das Unternehmen muss in mehreren EU-Ländern tätig sein und mit seiner Marktmacht den europäischen Binnenmarkt maßgeblich beeinflussen, lit. a.
- Vermittlungsposition: Gatekeeper verbinden eine große Nutzerbasis mit einer Vielzahl von Unternehmen. Sie sind mithin die wichtige Schnittstelle zwischen Nutzer und Anbieter, lit. b.
- Gefestigte Marktstellung: Diese Marktstellung muss über längere Zeit aufrechterhalten sein, lit. c.
- Verpflichtungen der Gatekeeper: Um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, müssen strenge Spielregeln aus Artikel 5 eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem:
- dass sie ihre eigenen Produkte und Dienste nicht bevorzugen dürfen,
- keine unfairen Bedingungen für Geschäftspartner schaffen
- und die Daten der Nutzer nur mit deren Zustimmung verwenden dürfen.
- Durchsetzung und Sanktionen: Die Überwachung und Durchsetzung liegt in den Händen der Europäische Kommission. Unternehmen, die gegen den DMA verstoßen, können mit Geldstrafen von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden, Art. 30 Abs. 1 DMA.
Warum wurden Apple und Meta bestraft?
- Apple: Verstoß gegen die Anti-Steering-Verpflichtung
Nach Art. 5 Abs. 3 DMA sollen App-Entwickler, die ihre Anwendungen über den Apple App Store vertreiben, ihre Kundinnen und Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores informieren dürfen, sie auch direkt zu solchen Alternativen weiterleiten können.
Die Kommission stellte fest, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Stattdessen habe das Unternehmen App-Entwicklern technische und kommerzielle Beschränkungen der Angebotssteuerung auferlegt, sodass diese nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores profitierten können. Das schadet nicht nur den Entwicklern, sondern vor allem den Verbraucher:innen, die von den alternativen (kostengünstigeren) Optionen häufig gar nichts erfahren.
Der Nachweis, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig waren, ist dem Unternehmen nicht gelungen.
- Meta: Verstoß gegen die Datenschutzregelungen
Meta ist auch ins Visier der Kommission geraten und zwar wegen der Datenschutzregel aus Art. 5 Abs. 2 Satz 1 lit. b DMA. Demnach dürfen Gatekeeper persönliche Daten der Nutzer nur dann über verschiedene Dienste hinweg kombinieren, wenn diese ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Achtung hierbei: Diejenigen Nutzer, die nicht zustimmen, müssen trotzdem Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative erhalten.
Im November 2023 führte Meta ein binäres Werbemodell nach dem Motto „Consent or Pay“ (Einwilligung oder Bezahlung) ein. EU-Nutzer von Facebook und Instagram hatten die Wahl zwischen der Zustimmung zur Kombination personenbezogener Daten für personalisierte Werbung oder der Zahlung eines monatlichen Entgeltes für einen werbefreien Dienst. Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Prinzip der Freiwilligkeit der Einwilligung, welche zentrales Element des Art. 4 Nr. 11 DSGVO ist, auf den im DMA verwiesen wird. Aus Sicht der Kommission ist das Merkmal der Freiwilligkeit nicht erfüllt, wenn die Alternative zur Zustimmung darin liegt, zu bezahlen.
Nach zahlreichen Gesprächen mit der Kommission führte Meta im November 2024 eine andere Version des Webemodells ein. Dieses bietet eine neue Option, bei der weniger personenbezogene Daten zur Anzeige von Werbung verwendet werden sollen. Die Kommission prüft derzeit diese neue Option und forderte Meta auf, die Auswirkungen dieses neuen Anzeigenmodells in der Praxis zu belegen.
Die Bedeutung der Strafen
Die Geldstrafen – 500 Millionen Euro für Apple und 200 Millionen Euro für Meta – spiegeln die Schwere und Dauer ihrer Verstöße wider. Diese Entscheidungen sind die ersten, die unter dem DMA getroffen wurden, und senden eine klare Botschaft: Die EU wird Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass große Technologieunternehmen die Regeln einhalten und einen fairen Wettbewerb ermöglichen.
Was bedeutet das für Verbraucher und andere Unternehmen?
Für Verbraucher:innen bedeutet die Entscheidung unter dem DMA mehr Transparenz und echte Wahlmöglichkeiten. Sie können sicher sein, dass ihre Daten besser geschützt werden und sie Zugang zu fairen und wettbewerbsfähigen Angeboten erhalten. Für Unternehmen, insbesondere KMUs, schafft dies endlich gleiche Wettbewerbsbedingungen und verhindert, dass große Plattformen ihre Marktmacht missbrauchen und macht den Weg frei für Innovation und neue Ideen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Europäische Kommission hat Apple und Meta eine Frist von 60 Tagen gesetzt, die festgestellten Verstöße zu beheben, andernfalls drohen weitere Strafen. Die Kommission bleibt weiter dran und will sicherstellen, dass beide Unternehmen die Anforderungen des DMA vollständig einhalten und den Wettbewerb auf dem digitalen Markt fördern.
Fazit
Mit den Geldbußen gegen Apple und Meta setzt die Europäische Kommission erstmals ein starkes Zeichen, dass sie es ernst meint mit der Durchsetzung des Digital Markets Act. Die Entscheidungen sind eindeutig: Auch globale Techgiganten unterliegen europäischen Regeln und Verstöße bleiben nicht folgenlos. Der DMA ist mehr als ein regulatorisches Versprechen – er ist ein machtvolles Instrument zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im digitalen Raum.
Für Verbraucher bedeutet das mehr Kontrolle über ihre Daten, echte Wahlmöglichkeiten und transparentere Geschäftsmodelle. Für Gatekeeper auf der anderen Seite ist klar: Der Binnenmarkt folgt klaren Regeln und wer diese missachtet, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch tiefgreifende Eingriffe in sein Geschäftsmodell. Die nächsten Monate dürften zeigen, ob Apple und Meta zu strukturellen Anpassungen bereit sind und welche nächsten Schritte die EU plant.