Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt weltweit Fahrt auf – sowohl international etwa in China, Kanada und Brasilien durch nationale Regulierungsansätze als auch in der Europäischen Union mit der neuen KI-Verordnung (KI-VO) bzw. auf Englisch dem AI Act. Doch was bedeutet das für Unternehmen, Entwickler und Anwender von KI-Systemen? Welche Vorschriften gelten und wie kann man sicherstellen, dass ein KI-gestütztes Produkt regelkonform ist?
Was die KI-Verordnung regelt
Die Europäische Union hat mit der am 1. August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung einen strengen und noch unklaren Rahmen geschaffen, um den Einsatz von KI-Systemen zu steuern und deren Risiken zu minimieren. Zudem ist die Verordnung so neu, dass an einigen Stellen noch Unsicherheit über die Auslegung von Passagen besteht. Jedenfalls definiert die KI-VO verschiedene Risikoklassen und legt fest, welche KI-Systeme verboten sind, welche besonderen Anforderungen unterliegen und welche nur geringe regulatorische Auflagen haben. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre KI-Systeme dahingehend zu prüfen und die damit verbundenen Anforderungen einzuhalten.
Wie hilft CAILEE?
CAILEE, unsere frei zugängliche Compliance & AI Law Evaluation Engine, nimmt Ihnen die Unsicherheiten bei der Einstufung Ihres KI-Systems ab. Mithilfe von zahlreichen Beispielen und Erklärungen unterstützt CAILEE beim Umgang mit den neuen, langen und teils unübersichtlichen Vorschriften der KI-VO und hilft dadurch bei der frühzeitigen Identifikation von Risiken. Mit wenigen Klicks und durch die Beantwortung gezielter Fragen analysiert das System Ihre KI-Anwendung und Sie können ohne juristische Vorkenntnisse herausfinden:
– Ob Ihr Produkt oder System unter die KI-VO fällt
– In welche Risikoklasse Ihr KI-System gehört (minimal, gering, hoch oder sogar verboten)
– Welche gesetzlichen Pflichten und Anforderungen Sie einhalten müssen
Auf dem neuesten Stand der Regulierung
CAILEE berücksichtigt bereits weitgehend die im Februar 2025 veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission zu verbotenen KI-Praktiken. Diese sind in Art. 5 KI-VO geregelt und finden seit dem 02.02.2025 Anwendung. Die Leitlinien werden durch die in den Erwägungsgründen und Anhängen aufgeführten Beispiele zu den übrigen Risikoklassen der KI-VO ergänzt. Zudem wird CAILEE anhand zukünftiger Beispiele der EU-Kommission und neuen regulatorischen Leitlinien aktualisiert, sodass Sie auf dem neuesten Stand sind.
Kein Ersatz für eine Rechtsberatung – aber eine wertvolle Unterstützung
Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (31.03.2025) aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit zunächst bewusst darauf verzichtet wurde, jedwede erdenkliche Ausnahme bzw. Rückausnahme innerhalb der Risikoklassifizierung zu erfassen.
CAILEEs erste Einschätzung zur Einordnung Ihres KI-Systems dient daher als Orientierungshilfe und ersetzt keine (!) verbindliche rechtliche Beratung.
Regulatorische Unsicherheiten müssen kein Hindernis für den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz sein. Wer frühzeitig aktiv wird, kann sich trotz der hohen Standards der KI-VO einen Wettbewerbsvorteil sichern. Nutzen Sie daher CAILEE, um Ihre KI-Systeme frühzeitig rechtssicher gestalten und Compliance-Anforderungen erkennen zu können. Klicken Sie hier “CAILEE”, um direkt loszulegen!