Kartellrechtlicher Vorwurf gegen Facebook vorerst durch BGH bestätigt
Facebook muss die umfassende Sammlung von Nutzerdaten vorerst stoppen, sowie künftig eine Wahlmöglichkeit bei der Sammlung und Verknüpfung dieser Daten aus anderen Internetdiensten anbieten. Einen Beschluss mit diesem umrissenen Inhalt hatte das Bundeskartellamt bereits im Februar 2019 (Bundeskartellamtes v. 06.02.2019 B6-22/16) erlassen. Die von Facebook eingelegte Beschwerde erreichte das OLG Düsseldorf, welches den sofortigen Vollzug des …
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