Pflichtangaben bei Freier und Open Source Software: Was IT-Unternehmen und Entwickler bei FOSS-Lizenzen wissen müssen

Die Integration von Freier und Open Source Software (FOSS) ist heute Standard in der Softwareentwicklung, sei es in Webanwendungen, mobilen Apps oder Unternehmenslösungen. Was viele jedoch unterschätzen: Mit der Nutzung von FOSS gehen rechtliche Verpflichtungen einher, insbesondere dann, wenn die Software an Dritte weitergegeben wird.

Open Source Lizenzen wie GPL, MIT, Apache oder MPL enthalten klare Vorgaben dazu, welche Informationen bei der Weitergabe einer Software enthalten sein müssen. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann das zu Lizenzverstößen, Abmahnungen oder sogar zur Verpflichtung führen, die eigene Software offenlegen zu müssen – etwa im Rahmen von Copyleft-Lizenzen. Ein strukturiertes, rechtssicheres Pflichtangabendokument ist daher unerlässlich für jedes Unternehmen, das FOSS verwendet. Andernfalls drohen rechtliche Risiken, bis hin zum Lizenzverlust.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Zunächst muss analysiert werden, welche FOSS Lizenzen in Ihrem Produkt enthalten sind und welche konkreten Angaben sie fordern. Neben den Mindestangaben, dass der Urheber immer zusammen mit seinen Nutzungsbedingungen mit dem Werk genannt werden muss, können folgende Inhalte notwendig sein:

  • Komponentenname
    Dies dient der Urhebernennung (§ 13 UrhG).
  • Copyrightvermerke
    Diese müssen vollständig übernommen werden, auch wenn sie in Form von sogenannten Authors-Dateien oder Kommentaren erscheinen.
  • Lizenzverweise („Permission Notes“) und vollständige Lizenztexte
    Besonders bei längeren Lizenzen wie der GPL-2.0, Apache-2.0 oder MPL-2.0 sind vollständige Lizenztexte mit allen Anhängen in einem Annex beizufügen. Einige Lizenzen erlauben alternativ die Angabe eines Links zum Lizenztext.
  • NOTICE-Files und spezielle Hinweise
    Komponenten mit NOTICE-Files (z. B. Apache-Projekte) enthalten oft zusätzliche rechtliche Hinweise. Werden solche Komponenten verändert, muss auch der Inhalt der NOTICE-Datei entsprechend angepasst und mitgeliefert werden.
  • Acknowledgments („Werbeklauseln“)
    Einige Lizenzen verlangen explizite Hinweise auf die ursprünglichen Rechteinhaber, z. B. in Werbematerialien, der Dokumentation oder gut sichtbar im Pflichtangabendokument. Manche Lizenzen verlangen zusätzlich ein Acknowledgment. Dies umfasst über die Weitergabe bestehender Urhebervermerke hinausgehende Hinweise auf Rechteinhaber und dies wird auch als „Werbeklausel“ bezeichnet. Die Anforderungen an die Acknowledgments, insbesondere an ihre Platzierung, sind davon abhängig, wie streng oder schwach das jeweilige Acknowledgment qualifiziert wird.

Besonderheit bei Copyleft: Offenlegung des Source Code oder „Written Offer“?

Bei sogenannten Copyleft-Lizenzen (z. B. GPL, MPL, EPL) ist auch die Bereitstellung des vollständigen Source Codes verpflichtend.

Hierfür bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Direkte Bereitstellung des Source Codes, z. B. auf einem Datenträger, im Download-Paket oder über eine öffentlich zugängliche URL.
  • Written Offer: Statt dem direkten Quellcode kann ein „Written Offer“ in das Pflichtangabendokument aufgenommen werden. Die ist eine schriftliche Verpflichtung, den Quellcode auf Anfrage bereitzustellen.

Achtung: Es ist im Einzelfall genau zu prüfen, welcher Teil des Codes unter die Offenlegungspflicht fällt, insbesondere bei modifizierten oder ergänzten Komponenten.

Pflichtangaben sind kein „Nice to have“, sondern rechtliche Notwendigkeit

Wer Open Source Software einsetzt, sollte nicht nur die technischen, sondern auch die rechtlichen Anforderungen der Lizenzen im Blick behalten. Ein fehlendes oder unvollständiges Pflichtangabendokument kann ernste Folgen haben – von Lizenzverlust bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Daher empfiehlt es sich, die Prüfung und Dokumentation von Lizenzinformationen frühzeitig in Entwicklungsprozesse zu integrieren, idealerweise mit juristischer Unterstützung.