Wo der Datenschutz aufhört,
beginnt das Datenrecht.

Datenschutz ist spätestens seit der Datenschutz-Grundverordnung wesentlicher Compliance-Baustein jedes Unternehmens. Die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten — von Kunden über Partnerunternehmen bis zu den eigenen Mitarbeitenden — und ein angemessenes Schutzniveau stellen Unternehmen vor wachsende Herausforderungen, nicht zuletzt durch den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Parallel hat sich ein zweites Regelwerk etabliert — das Datenrecht. Mit dem Data Act (Verordnung 2023/2854, geltend seit September 2025), dem Data Governance Act und angrenzenden Vorschriften regelt es, wer Daten nutzen, weitergeben und herausgeben darf — und behandelt personenbezogene wie nicht personenbezogene Daten gleichrangig, während das Datenschutzrecht nur bei Personenbezug greift. Wo Data Act und DSGVO zusammentreffen, entstehen rechtlich herausfordernde Schnittmengen.

Federführend für dieses Beratungsfeld: Christian Galetzka · an seiner Seite Patrizia Frankenberger.

Was wir tun.

01

Datenschutz-Compliance

Rechtliche Bewertung datenschutzrelevanter Prozesse im Unternehmen — insbesondere bei der Softwarebeschaffung, in Vertragsbeziehungen zu Partnerunternehmen und Auftragsverarbeitern sowie bei internationalen Datentransfers. Wir prüfen, ob Ihre Verarbeitungsvorgänge der DSGVO standhalten — bevor es jemand anderes tut.

02

Dokumentation

Unterstützung bei der Umsetzung der umfangreichen gesetzlichen Dokumentationspflichten: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzfolgenabschätzungen, Auftragsverarbeitungsverträge, technische und organisatorische Maßnahmen. Praktikabel aufbereitet — nicht aufgeblasen.

03

Datenrecht

Beratung zur neuen Datenverordnung (Data Act) und zum Data Governance Act: Datenzugangsrechte bei vernetzten Produkten, B2B-Datenverträge, Cloud-Switching-Klauseln, Datenintermediäre und Datenräume. Wer Maschinen-, Fahrzeug- oder IoT-Daten erzeugt oder verwertet, fällt seit September 2025 in den Anwendungsbereich.

04

Risikomanagement

Begleitung auch in den nicht abschließend geklärten Graubereichen — Trainingsdaten für KI-Systeme, Drittlandtransfers nach Schrems II, Personenbezug bei pseudonymisierten Daten, Schnittstellen zwischen DSGVO, AI Act und Data Act. Risiken benennen, gewichten, bewältigen.

Zwei Regelwerke, ein Themengebiet

Die DSGVO regelt, was Sie schützen müssen.
Das Datenrecht regelt, was Sie zugänglich machen müssen.

Compliance-Dreiklang

Drei Säulen.

  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und Informiertheit betroffener Personen sicherstellen.

  • Technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen.

  • Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten umfassend dokumentieren.

Schwerpunkte & Mandate.

[ Auswahl ]
Mitarbeiterdaten
Beschäftigtenschutz

Mitarbeiterdatenschutz und Beschäftigtenüberwachung

Der Datenschutz im Beschäftigungskontext gehört zu den konfliktreichsten Anwendungsfeldern der DSGVO. Wir beraten Unternehmen bei Mitarbeiterüberwachung, bei der Einführung technischer Systeme mit Beobachtungswirkung und bei der rechtssicheren Gestaltung von Bewerbungs-, Personal- und Performance-Prozessen.

Die Spannung zwischen § 26 BDSG, DSGVO und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist ein eigenes Beratungsthema — und es wird mit jedem neuen KI-Tool im HR-Bereich größer.

Betriebsräte
Mitbestimmung

Betriebsräte: Datenschutz-Schulung und Mitbestimmungs-Beratung

Betriebsräte tragen bei der Einführung neuer IT- und KI-Systeme eine besondere Verantwortung — Mitbestimmung nach BetrVG trifft auf Datenschutz nach DSGVO. Beide Regelwerke verlangen vom Gremium einen aktuellen Wissensstand, den die Gesetzgebung mit den vergangenen Reformen erheblich ausgeweitet hat.

Wir bieten Schulungen für Betriebsratsgremien zu Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung — auch im Verbund mit unseren KI-Schulungen für Betriebsräte, wenn das Gremium zugleich neue KI-Systeme im Betrieb bewerten muss. Daneben übernehmen wir die Beratung bei laufenden Mitbestimmungsverfahren und die Hinzuziehung als externe Sachverständige.

Data Act
vernetzte Produkte

Data-Act-Compliance für Hersteller und Anbieter

Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste müssen seit dem 12. September 2025 den Anforderungen der Datenverordnung genügen — Datenzugangsrechte für Nutzer und Drittunternehmen, Datenbereitstellungspflichten, Anpassung der AGB, Cloud-Switching-Klauseln. Für nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebrachte Produkte gilt zusätzlich die „Access-by-Design"-Pflicht.

Wir prüfen den Anwendungsbereich, gestalten Verträge und entwickeln Compliance-Konzepte — speziell für Automobil-, Maschinenbau- und IoT-Unternehmen, mit denen wir bereits in anderen Mandatskontexten zusammenarbeiten.

Inhouse oder
remote Schulungen

Schulungen für Unternehmen und Rechtsabteilungen

Maßgeschneiderte Formate zu DSGVO, Data Act, Mitarbeiterdatenschutz und Datenschutz-Folgenabschätzung — vom Grundlagen-Modul für gemischte Mitarbeiterkreise bis zur Vertiefung für Datenschutzbeauftragte und Rechtsabteilungen. Termine auf Anfrage über das Sekretariat.

Betroffenenrechte
Art. 15 & 17 DSGVO

Betroffenenrechte — Auskunft, Löschung, Auslistung

Wir machen Betroffenenrechte aus der DSGVO geltend — Auskunft (Art. 15) sowie Löschung und Auslistung (Art. 17), auch gegenüber Suchmaschinen. Das „Recht auf Vergessenwerden" und das Vorgehen gegen unzutreffende Suchergebnisse behandeln wir vertieft unter Social Media Recht.

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Lassen Sie uns reden.

Ansprechpartner:innen · Datenschutz & Datenrecht