Gründung & Rechtsform
GmbH, UG, GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG? Wir wählen mit Ihnen die passende Rechtsform, gründen Ihre Gesellschaft und gestalten Gesellschaftsverträge und Satzungen, die zu Ihren Zielen passen.
Vom ersten Gesellschaftsvertrag bis zur Unternehmensnachfolge begleiten wir Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführungen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir wählen mit Ihnen die passende Rechtsform, gestalten Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, beraten im laufenden Geschäft und in Konflikten — und behalten dabei stets die langfristige Perspektive im Blick. Und weil Nachfolge selten an der Bürotür endet, berät Ulrich Kulke auch im Erbrecht — für Unternehmen wie für Privatpersonen.
GmbH, UG, GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG? Wir wählen mit Ihnen die passende Rechtsform, gründen Ihre Gesellschaft und gestalten Gesellschaftsverträge und Satzungen, die zu Ihren Zielen passen.
Wir beraten Geschäftsführung und Gesellschafter im laufenden Betrieb: Beschlüsse, Haftungsfragen (§ 43 GmbHG), Gesellschaftervereinbarungen — und vertreten Sie, wenn es zum Gesellschafterstreit kommt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten eigene Regeln. Wir begleiten Handelsgeschäfte, Handelsvertreter- und Vertriebsverhältnisse sowie die Pflichten von Kaufleuten nach dem HGB.
Die Übergabe eines Unternehmens will früh geplant sein — gesellschaftsrechtlich wie erbrechtlich. Wir strukturieren Anteilsübertragungen und Nachfolgelösungen und denken Gesellschafts- und Erbrecht von Anfang an zusammen.
Über die Unternehmensnachfolge hinaus berät Ulrich Kulke als Spezialist im gesamten Erbrecht — ausdrücklich auch Privatpersonen: von der Gestaltung von Testament und Erbvertrag über Pflichtteils- und Vermächtnisfragen bis zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Dieses Feld liegt bewusst etwas abseits unseres sonst wirtschafts- und technologierechtlichen Schwerpunkts — und ist gerade deshalb ein eigener, persönlicher Beratungsbereich mit direktem Draht zu Ulrich Kulke.
Das hängt von Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Mitbestimmung ab. Die GmbH ist verbreitet, die UG ein kapitalschonender Einstieg, Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG eignen sich für andere Konstellationen. Wir wägen die Optionen mit Ihnen ab.
Häufig ja. Standard- oder Musterprotokolle stoßen schnell an Grenzen. Ein individueller Vertrag regelt Stimmrechte, Gewinnverteilung, Nachfolge, Abfindung und Wettbewerbsverbote so, wie es zu Ihrer Gesellschaft passt.
Zunächst die Rechte aus Gesellschaftsvertrag und Gesetz klären: Beschlussmängel, Auskunfts- und Informationsrechte, Einziehung oder Ausschluss von Anteilen. Wir prüfen außergerichtliche Lösungen und vertreten Sie, wenn es vor Gericht geht.
Geschäftsführer haften bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG), in bestimmten Fällen auch gegenüber Dritten, etwa bei verspäteter Insolvenzantragstellung. Wir beraten zur Pflichtenlage und zur Absicherung.
So früh wie möglich. Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung müssen zusammenpassen, sonst drohen Konflikte und ungewollte Ergebnisse. Ulrich Kulke berät auch erbrechtlich und denkt die Nachfolge gesellschafts- und erbrechtlich gemeinsam.