Gründen. Führen.
Übergeben.

Vom ersten Gesellschaftsvertrag bis zur Unternehmensnachfolge begleiten wir Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführungen im Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir wählen mit Ihnen die passende Rechtsform, gestalten Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, beraten im laufenden Geschäft und in Konflikten — und behalten dabei stets die langfristige Perspektive im Blick. Und weil Nachfolge selten an der Bürotür endet, berät Ulrich Kulke auch im Erbrecht — für Unternehmen wie für Privatpersonen.

Federführend für dieses Beratungsfeld: Ulrich Kulke · an seiner Seite Alexander Rohen.

Was wir tun.

[ Vier Felder ]
01

Gründung & Rechtsform

GmbH, UG, GbR, OHG, KG oder GmbH & Co. KG? Wir wählen mit Ihnen die passende Rechtsform, gründen Ihre Gesellschaft und gestalten Gesellschaftsverträge und Satzungen, die zu Ihren Zielen passen.

02

Gesellschafter & Geschäftsführung

Wir beraten Geschäftsführung und Gesellschafter im laufenden Betrieb: Beschlüsse, Haftungsfragen (§ 43 GmbHG), Gesellschaftervereinbarungen — und vertreten Sie, wenn es zum Gesellschafterstreit kommt.

03

Handelsrecht & Verträge

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten eigene Regeln. Wir begleiten Handelsgeschäfte, Handelsvertreter- und Vertriebsverhältnisse sowie die Pflichten von Kaufleuten nach dem HGB.

04

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe eines Unternehmens will früh geplant sein — gesellschaftsrechtlich wie erbrechtlich. Wir strukturieren Anteilsübertragungen und Nachfolgelösungen und denken Gesellschafts- und Erbrecht von Anfang an zusammen.

Auch jenseits des Unternehmens

Erbrecht in allen
Facetten.

Über die Unternehmensnachfolge hinaus berät Ulrich Kulke als Spezialist im gesamten Erbrecht — ausdrücklich auch Privatpersonen: von der Gestaltung von Testament und Erbvertrag über Pflichtteils- und Vermächtnisfragen bis zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Dieses Feld liegt bewusst etwas abseits unseres sonst wirtschafts- und technologierechtlichen Schwerpunkts — und ist gerade deshalb ein eigener, persönlicher Beratungsbereich mit direktem Draht zu Ulrich Kulke.

Für
Unternehmen & Privatpersonen
Themen
Testament & Erbvertrag · Pflichtteil · Vermächtnis · Erbengemeinschaft
Ansprechpartner
Ulrich Kulke

Häufige Fragen.

[ FAQ ]
Frage 01
Rechtsform

Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?

Das hängt von Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Mitbestimmung ab. Die GmbH ist verbreitet, die UG ein kapitalschonender Einstieg, Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG eignen sich für andere Konstellationen. Wir wägen die Optionen mit Ihnen ab.

Frage 02
Gesellschaftsvertrag

Brauche ich einen individuellen Gesellschaftsvertrag?

Häufig ja. Standard- oder Musterprotokolle stoßen schnell an Grenzen. Ein individueller Vertrag regelt Stimmrechte, Gewinnverteilung, Nachfolge, Abfindung und Wettbewerbsverbote so, wie es zu Ihrer Gesellschaft passt.

Frage 03
Konflikt

Was tun beim Gesellschafterstreit?

Zunächst die Rechte aus Gesellschaftsvertrag und Gesetz klären: Beschlussmängel, Auskunfts- und Informationsrechte, Einziehung oder Ausschluss von Anteilen. Wir prüfen außergerichtliche Lösungen und vertreten Sie, wenn es vor Gericht geht.

Frage 04
Haftung

Wofür haftet die Geschäftsführung?

Geschäftsführer haften bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG), in bestimmten Fällen auch gegenüber Dritten, etwa bei verspäteter Insolvenzantragstellung. Wir beraten zur Pflichtenlage und zur Absicherung.

Frage 05
Nachfolge & Erbrecht

Wann sollte ich die Unternehmensnachfolge regeln?

So früh wie möglich. Gesellschaftsvertrag und letztwillige Verfügung müssen zusammenpassen, sonst drohen Konflikte und ungewollte Ergebnisse. Ulrich Kulke berät auch erbrechtlich und denkt die Nachfolge gesellschafts- und erbrechtlich gemeinsam.

Gründung, Streit,
Nachfolge?

Ansprechpartner:innen Handels-, Gesellschafts- & Erbrecht
Ulrich Kulke · federführend
Alexander Rohen
Patrizia Frankenberger
Telefon
+49 931 6639232
E-Mail
info@jun.legal