Werkschutz & verwandte Schutzrechte
Wir beraten zum Schutz von Werken durch das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte — von Texten, Software und Design über Fotografie und Musik bis zu Datenbanken. So sichern Sie, was Sie geschaffen haben.
Wir beraten Kreative und Kunstschaffende sowie Unternehmen und Privatpersonen zu allen Fragen des Urheberrechts — von der Absicherung eigener Werke bis zur rechtssicheren Nutzung geschützter Inhalte. Unsere Expertise umfasst auch die Vertragsgestaltung und Lizenzierung sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen. Wo Werke veröffentlicht werden, denken wir das Medienrecht mit — und begleiten heikle Verfahren auf Wunsch mit Litigation-PR.
Wir beraten zum Schutz von Werken durch das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte — von Texten, Software und Design über Fotografie und Musik bis zu Datenbanken. So sichern Sie, was Sie geschaffen haben.
Wir stellen die rechtssichere Nutzung geschützter Werke sicher und gestalten oder prüfen Nutzungsbedingungen und Lizenzverträge — mit klarem Umfang der Rechtseinräumung, Vergütung und Bearbeitungsrechten (§§ 31 ff. UrhG).
Wir verfolgen Rechtsverletzungen und setzen Ihre Ansprüche durch — und wir wehren Abmahnungen ab, wo Forderungen unberechtigt oder überzogen sind. Nüchtern in der Bewertung, konsequent in der Durchsetzung.
Wo Werke veröffentlicht werden, treffen Urheber- und Medienrecht aufeinander: Presse- und Äußerungsrecht, Persönlichkeits- und Bildrechte, Gegendarstellung und Unterlassung. Wir begleiten Kreative, Medien und Betroffene — auf beiden Seiten der Veröffentlichung.
Ein Werk entsteht in dem Moment, in dem es geschaffen wird — Schutz braucht es trotzdem. Wir sorgen dafür, dass aus Kreativität auch ein durchsetzbares Recht wird.
Manche Auseinandersetzungen werden nicht nur vor Gericht geführt, sondern auch in Medien und Netzwerken. Litigation-PR ist die begleitende Kommunikationsstrategie dazu: Sie bringt juristische und kommunikative Ziele in Einklang, schützt den Ruf der Mandantschaft und sorgt dafür, dass die eigene Position verständlich bleibt.
Wir verbinden Rechtsstrategie und Kommunikation aus einer Hand — stets innerhalb der berufs- und medienrechtlichen Grenzen.
Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes — eine Anmeldung ist nicht nötig. Voraussetzung ist eine gewisse Schöpfungshöhe. Daneben gibt es verwandte Schutzrechte, etwa für Lichtbilder, Tonträger oder Datenbanken.
Nur mit den nötigen Rechten. Ohne Lizenz oder einschlägige gesetzliche Schranke drohen Unterlassung und Schadensersatz, und das Zitatrecht ist eng. Wir klären die Rechtekette und sorgen für eine rechtssichere Nutzung.
Fristen ernst nehmen, aber nicht ungeprüft zahlen oder unterschreiben. Wir prüfen Berechtigung und Höhe, geben bei Bedarf eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und wehren überzogene oder unberechtigte Forderungen ab.
Vor allem den Umfang der Rechtseinräumung: einfach oder ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzt, dazu Vergütung sowie Bearbeitungs- und Unterlizenzrechte (§§ 31 ff. UrhG). Eine klare Regelung verhindert spätere Streitigkeiten.
Litigation-PR ist die begleitende Kommunikationsstrategie zu einer rechtlichen Auseinandersetzung. Sie bringt juristische und kommunikative Ziele in Einklang und schützt den Ruf der Mandantschaft — stets innerhalb der berufs- und medienrechtlichen Grenzen.