Digital Markets Act: EU verhängt erstmals Millionenstrafen gegen Gatekeeper

· IT-Recht

Einführung

Ein starkes Zeichen der Europäischen Kommission: Am 23. April 2025 hat diese satte Bußgelder gegen zwei der größten Techgiganten der Welt verhängt. Apple muss 500 Millionen Euro und Meta 200 Millionen Euro zahlen, weil sie gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoßen haben.

Doch was steckt hinter dem DMA und warum wurden gerade gegen diese beiden Unternehmen so hohe Strafen verhängt?

Was ist der DMA?

Es handelt sich dabei um ein Gesetz des Europäischen Parlaments, mit dem Ziel, die Macht der großen digitalen Plattformen, sogenannte „Gatekeeper“, zu regulieren und sicherzustellen, dass diese ihre Marktmacht nicht missbrauchen. So soll ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden.

Einige der wichtigsten Punkte des DMA sind:

Warum wurden Apple und Meta bestraft?

  1. Apple: Verstoß gegen die Anti-Steering-Verpflichtung

Nach Art. 5 Abs. 3 DMA sollen App-Entwickler, die ihre Anwendungen über den Apple App Store vertreiben, ihre Kundinnen und Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores informieren dürfen, sie auch direkt zu solchen Alternativen weiterleiten können.

Die Kommission stellte fest, dass Apple dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Stattdessen habe das Unternehmen App-Entwicklern technische und kommerzielle Beschränkungen der Angebotssteuerung auferlegt, sodass diese nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores profitierten können. Das schadet nicht nur den Entwicklern, sondern vor allem den Verbraucher:innen, die von den alternativen (kostengünstigeren) Optionen häufig gar nichts erfahren.

Der Nachweis, dass diese Beschränkungen objektiv notwendig und verhältnismäßig waren, ist dem Unternehmen nicht gelungen.

  1. Meta: Verstoß gegen die Datenschutzregelungen

Meta ist auch ins Visier der Kommission geraten und zwar wegen der Datenschutzregel aus Art. 5 Abs. 2 Satz 1 lit. b DMA. Demnach dürfen Gatekeeper persönliche Daten der Nutzer nur dann über verschiedene Dienste hinweg kombinieren, wenn diese ausdrücklich ihre Zustimmung erteilt haben. Achtung hierbei: Diejenigen Nutzer, die nicht zustimmen, müssen trotzdem Zugang zu einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Alternative erhalten.

Im November 2023 führte Meta ein binäres Werbemodell nach dem Motto „Consent or Pay“ (Einwilligung oder Bezahlung) ein. EU-Nutzer von Facebook und Instagram hatten die Wahl zwischen der Zustimmung zur Kombination personenbezogener Daten für personalisierte Werbung oder der Zahlung eines monatlichen Entgeltes für einen werbefreien Dienst. Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Prinzip der Freiwilligkeit der Einwilligung, welche zentrales Element des Art. 4 Nr. 11 DSGVO ist, auf den im DMA verwiesen wird. Aus Sicht der Kommission ist das Merkmal der Freiwilligkeit nicht erfüllt, wenn die Alternative zur Zustimmung darin liegt, zu bezahlen.

Nach zahlreichen Gesprächen mit der Kommission führte Meta im November 2024 eine andere Version des Webemodells ein. Dieses bietet eine neue Option, bei der weniger personenbezogene Daten zur Anzeige von Werbung verwendet werden sollen. Die Kommission prüft derzeit diese neue Option und forderte Meta auf, die Auswirkungen dieses neuen Anzeigenmodells in der Praxis zu belegen.

Die Bedeutung der Strafen

Die Geldstrafen – 500 Millionen Euro für Apple und 200 Millionen Euro für Meta – spiegeln die Schwere und Dauer ihrer Verstöße wider. Diese Entscheidungen sind die ersten, die unter dem DMA getroffen wurden, und senden eine klare Botschaft: Die EU wird Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass große Technologieunternehmen die Regeln einhalten und einen fairen Wettbewerb ermöglichen.

Was bedeutet das für Verbraucher und andere Unternehmen?

Für Verbraucher:innen bedeutet die Entscheidung unter dem DMA mehr Transparenz und echte Wahlmöglichkeiten. Sie können sicher sein, dass ihre Daten besser geschützt werden und sie Zugang zu fairen und wettbewerbsfähigen Angeboten erhalten. Für Unternehmen, insbesondere KMUs, schafft dies endlich gleiche Wettbewerbsbedingungen und verhindert, dass große Plattformen ihre Marktmacht missbrauchen und macht den Weg frei für Innovation und neue Ideen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Europäische Kommission hat Apple und Meta eine Frist von 60 Tagen gesetzt, die festgestellten Verstöße zu beheben, andernfalls drohen weitere Strafen. Die Kommission bleibt weiter dran und will sicherstellen, dass beide Unternehmen die Anforderungen des DMA vollständig einhalten und den Wettbewerb auf dem digitalen Markt fördern.

Fazit

Mit den Geldbußen gegen Apple und Meta setzt die Europäische Kommission erstmals ein starkes Zeichen, dass sie es ernst meint mit der Durchsetzung des Digital Markets Act. Die Entscheidungen sind eindeutig: Auch globale Techgiganten unterliegen europäischen Regeln und Verstöße bleiben nicht folgenlos. Der DMA ist mehr als ein regulatorisches Versprechen – er ist ein machtvolles Instrument zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im digitalen Raum.

Für Verbraucher bedeutet das mehr Kontrolle über ihre Daten, echte Wahlmöglichkeiten und transparentere Geschäftsmodelle. Für Gatekeeper auf der anderen Seite ist klar: Der Binnenmarkt folgt klaren Regeln und wer diese missachtet, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch tiefgreifende Eingriffe in sein Geschäftsmodell. Die nächsten Monate dürften zeigen, ob Apple und Meta zu strukturellen Anpassungen bereit sind und welche nächsten Schritte die EU plant.

Konkretes Anliegen?
Lassen Sie uns reden.

Mehr Beiträge
News & Blog
Telefon
+49 931 6639232
E-Mail
info@jun.legal